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Allgemeine Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen
Fjord Rentals B.V.
Inhaltsverzeichnis
Artikel 1 – Definitionen. 2
Artikel 2 – Identität von Fjord Rentals. 2
Artikel 3 – Allgemeine Bestimmungen. 2
Artikel 4 – Das Angebot. 3
Artikel 5 – Der Vertrag. 3
Artikel 6 – Reservierung und Stornierung. 4
Artikel 7 – Verpflichtungen des Mieters. 5
Artikel 8 – Ein- und Auschecken. 6
Artikel 9 – Auflösung. 6
Artikel 10 – Haftung. 6
Artikel 11 – Höhere Gewalt. 7
Artikel 12 – Honorare/Preise. 7
Artikel 13 – Zahlung und Rechnungsstellung der Miete. 8
Artikel 14 – Kaution. 8
Artikel 15 – Inventar. 9
Artikel 16 – Beschwerden. 9
Artikel 17 – Übertragung. 9
Artikel 18 – Exklusivität. 9
Artikel 19 – Anwendbares Recht. 10
Artikel 20 – Fortbestehen. 10
Artikel 21 – Änderung oder Ergänzung. 10
Artikel 1 – Definitionen
- In diesen allgemeinen Bedingungen bedeutet:
- Vermieter: der Eigentümer des Ferienhauses, vertreten durch Fjord Rentals, dessen Unternehmensdaten in Artikel 2 enthalten sind;
- Mieter: die Gegenpartei oder der Verbraucher, mit dem der Vermieter einen Vertrag geschlossen hat;
- Vertrag: ein Vertrag über die Vermietung eines Ferienhauses zwischen Mieter und Vermieter;
- Mietpreis/Miete: der für die Miete des Ferienhauses geschuldete Betrag, bestehend aus dem Preis pro Übernachtung multipliziert mit der Anzahl der vereinbarten Übernachtungen. Der Mietpreis kann um Kosten und Kaution erhöht werden;
- Kosten: andere mit der Vermietung/Anmietung der Mietsache verbundene Kosten, die dem Mieter in Rechnung gestellt werden, wie z.B. Reinigungskosten, Kurtaxe und Verwaltungskosten;
- Anzahlung: der Teil des Mietpreises, den der Mieter bei der Buchung dem Vermieter schuldet;
- Kaution: der Betrag, den der Mieter im Voraus oder bei Ankunft im Ferienhaus an den Vermieter zahlt für eventuelle Kosten, Schäden oder Verluste, für die der Mieter verantwortlich ist;
- Ankunfts- und Abreisezeit: die zwischen Mieter und Vermieter vereinbarten Zeiten für die Ankunft und Abreise vom Ferienhaus;
- Partei(en): Mieter und Vermieter zusammen oder jede einzelne als Vertragspartei;
- Schriftlich: Kommunikation per E-Mail, Post oder WhatsApp;
- Dritte(r): andere natürliche oder juristische Personen, die nicht Teil dieses Vertrages sind;
- Mietsache: das betreffende Ferienhaus, das vom Vermieter zur Miete an den Mieter angeboten wird;
- Dienstleistungen: die Vermietung von Ferienhäusern für Erholungszwecke und damit die Bereitstellung der Mietsache durch den Vermieter.
Artikel 2 – Identität von Fjord Rentals
Firmenname: Fjord Rentals B.V.
Straße und Hausnummer: Van der Houven van Oordtlaan 2
PLZ und Ort: 7316 AH Apeldoorn, Niederlande
Handelsregisternummer: 88202437
Artikel 3 – Allgemeine Bestimmungen
- Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für jedes Angebot und alle (rechtlichen) Handlungen des Vermieters und für jeden zwischen Vermieter und Mieter geschlossenen Vertrag. Dies umfasst unter anderem (aber nicht beschränkt auf) alle Reservierungen und Verträge über die Anmietung eines vom Vermieter angebotenen Ferienhauses.
- Wird der Vertrag elektronisch geschlossen, kann abweichend vom vorhergehenden Absatz und vor Vertragsschluss der Text dieser allgemeinen Mietbedingungen dem Mieter elektronisch so zur Verfügung gestellt werden, dass dieser sie auf einfache Weise auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann. Ist dies vernünftigerweise nicht möglich, wird vor Vertragsschluss angegeben, wo die allgemeinen Mietbedingungen elektronisch eingesehen werden können und dass sie auf Wunsch des Mieters kostenlos elektronisch oder auf andere Weise zugesandt werden.
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist die Anwendung anderer (allgemeiner) Mietbedingungen ausgeschlossen.
- Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen allgemeinen Mietbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
- Fordert der Vermieter nicht stets die strikte Einhaltung dieser Bedingungen, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen nicht gelten oder dass der Vermieter in irgendeiner Weise das Recht verliert, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser allgemeinen Mietbedingungen zu verlangen.
- Soweit aufgrund von Angemessenheit und Fairness oder unzumutbarer Härte eine Bestimmung dieser allgemeinen Bedingungen nicht geltend gemacht werden kann, kommt der betreffenden Bestimmung inhaltlich und in ihrer Absicht in jedem Fall eine möglichst ähnliche Bedeutung zu, so dass sie geltend gemacht werden kann.
- Der Vermieter kann nicht garantieren, dass mit den von ihm ausgeführten Arbeiten stets das vom Mieter gewünschte Ergebnis erzielt wird. Der angenommene Auftrag führt zu einer Bemühungspflicht und nicht zu einem Erfolgspflicht.
- Der Vermieter ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung des Vertrages heranzuziehen.
- Die Wirkung von Art. 7:404 und/oder 7:407 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausgeschlossen.
- Der Vertrag betrifft die Vermietung des Ferienhauses für Erholungszwecke, die ihrer Natur nach von kurzer Dauer ist gemäß Art. 7:232 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Artikel 4 – Das Angebot
- Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder unter Bedingungen erfolgt, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben.
- Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der Mietsache. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert, um eine gute Beurteilung des Angebots durch den Mieter zu ermöglichen. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer in Bezug auf beispielsweise angegebene Beträge binden den Vermieter nicht.
Artikel 5 – Der Vertrag
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Angebot annimmt und die damit verbundenen Bedingungen erfüllt.
- Erweist sich eine Bestimmung dieser allgemeinen Mietbedingungen oder eines Vertrages als ungültig oder wird sie annulliert, berührt dies nicht die Gültigkeit der allgemeinen Mietbedingungen oder des Vertrages insgesamt. Die Parteien treten in Verhandlungen, um eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die die ungültige oder annullierte Bestimmung ersetzt, wobei das Ziel und der Zweck der ungültigen oder annullierten Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, einen geschlossenen Vertrag nicht auszuführen, wenn er begründete Zweifel oder Informationen hat, dass der Mieter seinen (finanziellen) Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn der Vermieter ablehnt, wird er den Mieter innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss schriftlich über die Ablehnung informieren.
- Das Recht auf Aussetzung und das Recht auf Verrechnung des Mieters sind ausgeschlossen, wenn der Mieter in Ausübung seines Berufs oder Geschäfts handelt.
- Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten auch für Reservierungen und zukünftige, zusätzliche und/oder Folgeaufträge.
- Wenn der Mieter das Angebot elektronisch angenommen hat, bestätigt der Vermieter den Erhalt der Annahme des Angebots unverzüglich elektronisch.
Artikel 6 – Reservierung und Stornierung
- Eine Reservierung eines Ferienhauses wird vom Vermieter nur bearbeitet, wenn der Mieter 18 Jahre oder älter ist.
- Um eine Reservierung vorzunehmen, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter rechtzeitig alle erforderlichen (persönlichen) Daten des Mieters und seiner (Mit)reisenden zu übermitteln. Dies umfasst mindestens (aber nicht ausschließlich) Name, Adresse, Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse. Versäumt es der Mieter, die angeforderten Informationen bereitzustellen, kann der Vermieter den Mietantrag nicht bearbeiten oder den bereits bestätigten Mietzeitraum stornieren, ohne dass der Vermieter verpflichtet ist, Schadenersatz oder eine andere Entschädigung an den Mieter zu leisten.
- Zusätzlich zu den in Absatz 2 genannten Angaben ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter Besonderheiten bezüglich seines eigenen physischen und geistigen Zustands sowie seiner (Mit)reisenden mitzuteilen, die für die Durchführung des Vertrages von Bedeutung sind.
- Ein Antrag auf Reservierung der Mietsache/eines Ferienhauses muss schriftlich oder elektronisch über ein vom Vermieter zugewiesenes System erfolgen.
- Beantragt der Mieter eine Reservierung, erhält der Mieter innerhalb einer Arbeitswoche eine Bestätigung der Reservierung zusammen mit den allgemeinen Mietbedingungen und der Rechnung als Bestätigung des Empfangs. Für die Zahlung der Rechnung wird auf Artikel 13 dieser allgemeinen Mietbedingungen verwiesen.
- Der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter kommt zustande, sobald der Mieter die Anzahlung geleistet hat und die Reservierung schriftlich vom Vermieter bestätigt wurde. Wenn der Mieter nach Vertragsschluss stornieren möchte, gelten die folgenden Absätze.
- Bei Stornierung durch den Mieter spätestens 365 Tage vor dem Ankunftsdatum schuldet der Mieter eine Entschädigung von 15% der Miete (zzgl. Kosten und Kaution).
- Bei Stornierung durch den Mieter spätestens 180 Tage vor dem Ankunftsdatum schuldet der Mieter eine Entschädigung von 30% der Miete (zzgl. Kosten und Kaution).
- Bei Stornierung durch den Mieter spätestens 90 Tage vor dem Ankunftsdatum schuldet der Mieter eine Entschädigung von 50% der Miete (zzgl. Kosten und Kaution).
- Bei Stornierung durch den Mieter spätestens 30 Tage vor dem Ankunftsdatum schuldet der Mieter eine Entschädigung von 75% der Miete (zzgl. Kosten und Kaution).
- Bei Stornierung durch den Mieter ab 30 Tagen vor dem Ankunftsdatum schuldet der Mieter eine Entschädigung von 100% der Miete (zzgl. Kosten und Kaution).
- Die Stornierung, wie in den vorstehenden Absätzen angegeben, muss vom Mieter schriftlich dem Vermieter mitgeteilt werden.
- Der Mieter sorgt auf Wunsch selbst für eine Stornoversicherung.
Artikel 7 – Verpflichtungen des Mieters
- Im Zusammenhang mit einem reibungslosen Aufenthalt ist der Mieter verpflichtet, die Richtlinien des Vermieters und/oder Dritter zu befolgen und wird gesetzlich haftbar gemacht für Schäden, die durch rechtswidriges Verhalten oder Nichteinhaltung der Richtlinien oder dieser allgemeinen Mietbedingungen entstehen.
- Der Mieter ist selbst verantwortlich, bei den zuständigen Behörden des Ortes, an dem sich die Mietsache befindet, Informationen über zusätzliche Informationen wie lokale Gesetze und Vorschriften einzuholen.
- Der Mieter ist selbst verantwortlich, seine Identität mit einem gültigen Dokument wie einem Reisepass (innerhalb und außerhalb der EU) oder einem Personalausweis innerhalb der EU nachzuweisen.
- Der Mieter ist selbst verantwortlich für eventuell erforderliche Visa, Impfnachweise und/oder Führerschein.
- Der Mieter ist verpflichtet, sich über die Gesetze und Vorschriften des Landes, in dem sich die Mietsache befindet, zu informieren und sich entsprechend diesen Gesetzen und Vorschriften zu verhalten.
- Versäumt es der Mieter, seine Verantwortung wie in den vorstehenden Absätzen beschrieben wahrzunehmen, ist der Mieter dafür selbst verantwortlich und trägt alle damit verbundenen Risiken und Verpflichtungen, die daher auf seine Rechnung gehen.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache einschließlich des Inventars und der Umgebung zu respektieren, einschließlich des Geräuschpegels in der Umgebung.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache in demselben Zustand wie bei der Übergabe durch den Vermieter an den Mieter zu übergeben.
- Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt, die Mietsache für mehr Personen zu mieten oder zu nutzen, als in der Buchungsbestätigung angegeben.
- Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, folgendes in Bezug auf die Mietsache zu tun:
a. Mängel an, bei oder in der Mietsache unverzüglich dem Vermieter zu melden.
b. Rauchen ist in der Mietsache verboten.
c. Es ist verboten, Partys in der Mietsache zu veranstalten.
d. Am Ende der Mietdauer muss die Mietsache besenrein hinterlassen werden.
e. Bettwäsche und Bettwäsche müssen abgezogen und an einem zentralen Ort gesammelt werden.
f. Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Ofen oder Geschirrspüler müssen bei der Abreise sauber und leer sein. Andernfalls können Reinigungskosten anfallen.
g. Mülleimer müssen geleert und Müllsäcke in den dafür vorgesehenen Müllcontainern entsorgt werden.
- Handelt der Mieter entgegen einem der vorstehenden Absätze, schuldet der Mieter dem Vermieter eine sofort fällige Strafe von 50,00 EUR pro Verstoß. Der gesamte Betrag der sofort fälligen Strafe wird mit der gezahlten Kaution des Mieters verrechnet. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zusätzlichen Schadenersatz zu fordern.
- Haustiere sind in der Mietsache ausdrücklich nicht erlaubt, es sei denn, die Parteien haben im Vertrag etwas anderes vereinbart.
Artikel 8 – Ein- und Auschecken
- Für das Ein- und Auschecken der Mietsache erfolgt keine persönliche Schlüsselübergabe. Siehe die Anweisungen, die dem Mieter in Bezug auf den Schlüsselsafe zugesandt wurden.
- Der Mieter kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr einchecken.
- Der Mieter muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr auschecken.
Artikel 9 – Auflösung
- Wenn der Mieter eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht erfüllt, insolvent erklärt wird, (vorläufige) Zahlungsaufschub beantragt, seine Geschäftstätigkeit liquidiert oder sein Vermögen ganz oder teilweise beschlagnahmt wird, hat der Vermieter das Recht, die Ausführung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag ohne vorherige Mahnung ganz oder teilweise durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen, unbeschadet seines Rechts auf Kosten-, Schadens- und Zinsentschädigung.
- Wenn der Vertrag aufgrund höherer Gewalt endet, hat der Vermieter Anspruch auf Bezahlung der zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bereits geleisteten Arbeitsstunden oder getätigten Investitionen.
- Die Kündigung eines Vertrages über die Vermietung des Ferienhauses für Erholungszwecke, die ihrer Natur nach von kurzer Dauer ist, gemäß Artikel 7:232 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, ist nicht möglich.
Artikel 10 – Haftung
- Der Mieter bleibt gesetzlich haftbar für Schäden, die er verursacht hat, auch wenn diese Schäden nach dem Aufenthalt festgestellt werden.
- Der Mieter ist gesetzlich haftbar für sein eigenes Handeln sowie das Handeln seiner Mitmieter und Besucher und für die von ihnen verursachten Schäden. Der Mieter muss gegen gesetzliche Haftung versichert sein.
- Beschwerden des Mieters, die durch Abweichungen zwischen dem Haus und der Beschreibung auf der Website oder durch schlechten Wartungszustand des Hauses oder des Gartens bei der Ankunft verursacht werden, müssen dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft gemeldet werden.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Mieter und/oder seine Mitbewohner und/oder Besucher oder deren Eigentum infolge des Aufenthalts in der Mietsache oder dem umliegenden Garten erleiden.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit Diebstahl, Unterschlagung oder Verlust von Gegenständen, die sich in den gemieteten Räumen oder auf dem Gelände befinden. Diese Gegenstände befinden sich in der Mietsache oder auf dem Gelände von Fjord Rentals/Vermieter auf eigene Gefahr des Eigentümers oder Interessenten.
- Sollte der Vermieter dennoch haftbar gemacht werden, ist der Vermieter nur für den Betrag haftbar, den seine Haftpflichtversicherung auszahlt.
Artikel 11 – Höhere Gewalt
- Zusätzlich zu den Bestimmungen von Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gilt, dass ein Versäumnis des Vermieters bei der Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Mieter dem Vermieter nicht zugerechnet werden kann, wenn es sich um einen Umstand handelt, der außerhalb der Kontrolle des Vermieters liegt und der die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Mieter ganz oder teilweise verhindert oder der die Erfüllung seiner Verpflichtungen vom Vermieter vernünftigerweise nicht verlangt werden kann. Solche Umstände umfassen unter anderem Vertragsverletzungen von Lieferanten oder anderen Dritten, (Strom)ausfälle, Computerviren, extreme Wetterbedingungen, Brandgefahr, (drohende) Kriegsgefahr, Pandemien, Epidemien, Quarantänen, Krankheitsausfälle, Arbeitsunfähigkeit, Streiks und behördliche Maßnahmen.
- Wenn eine Situation wie in Absatz 1 dieses Artikels beschrieben auftritt, die den Vermieter daran hindert, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Mieter nachzukommen, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die höhere Gewalt 30 Kalendertage andauert, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen. In diesem Fall ist der Vermieter nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, auch wenn der Vermieter aufgrund der höheren Gewalt einen Vorteil genießt.
Artikel 12 – Honorare/Preise
- Alle Beträge sind in Euro und beinhalten Servicekosten, Reinigungskosten, Kurtaxe, Mehrwertsteuer und andere von den Behörden auferlegte Abgaben, sofern nicht anders vereinbart.
- Die vereinbarten Beträge basieren auf den kostenspezifischen Faktoren zum Zeitpunkt des Angebots. Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mieter Änderungen der kostenspezifischen Faktoren, die drei Monate nach Vertragsschluss entstehen und auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, wie Erhöhung von Abgaben, Sozialabgaben, Versicherungsprämien oder Mehrwertsteuer, zu berechnen, bis zu einem Höchstbetrag von 20% des ursprünglichen Betrages.
- Der Vermieter hat auch das Recht, die im Angebot genannten Beträge über das Höchstmaß von 20% hinaus zu erhöhen. In diesem Fall hat der Mieter das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn diese Preisänderung in Kraft tritt. Der Vermieter wird den Mieter einen Monat vor der Preisänderung über eine solche Preisänderung informieren.
- Ein zusammengesetzter Kostenvoranschlag verpflichtet den Vermieter nicht dazu, einen Teil des Vertrages zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Betrages auszuführen.
- Rabatte und angebotene Beträge gelten nicht automatisch für zukünftige Verträge.
Artikel 13 – Zahlung und Rechnungsstellung der Miete
- Die Miete (einschließlich Kosten und Kaution) wird vom Mieter durch Überweisung des Betrages auf das vom Vermieter angegebene Bankkonto oder durch Zahlung mit iDeal an den Vermieter gezahlt.
- Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist eine Anzahlung von 40% der Miete bei der Buchung vom Vermieter zu zahlen.
- Grundsätzlich muss die gesamte Miete vom Mieter spätestens acht Wochen vor Ankunft gemäß den Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels an den Vermieter gezahlt werden.
- Bei Buchungen innerhalb von acht Wochen vor Ankunft muss die gesamte Miete, abweichend von den Bestimmungen in Absatz 2 dieses Artikels, sofort in voller Höhe gezahlt werden.
- Bei – oder nach der ersten Erinnerung – Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung verfällt die Reservierung der Mietsache ohne Verpflichtung zur Rückzahlung einer bereits geleisteten Anzahlung. Darüber hinaus gelten die Stornobedingungen von Artikel 6 dieser allgemeinen Bedingungen.
Der Mieter ist verpflichtet, Unrichtigkeiten in den angegebenen oder vermerkten Zahlungsdaten unverzüglich dem Vermieter zu melden.
- Vorzeitige Abreise des Mieters – unabhängig von Grund oder Ursache – führt nicht zur Rückerstattung bereits gezahlter Miete und anderer Kosten wie z.B. Reinigungskosten.
- Muss der Vermieter den Vertrag aufgrund höherer Gewalt oder des Verkaufs des Ferienhauses kündigen, wird er den Mieter schriftlich darüber informieren. Der Vermieter verpflichtet sich zur sofortigen Rückzahlung bereits gezahlter Beträge. Der Mieter hat ausdrücklich kein anderes Recht als die Rückforderung dieses Betrages.
Im Falle von (absehbarer) Insolvenz, Liquidation oder Zahlungsaufschub oder einer Schuldenbereinigung nach dem WSNP sind die Forderungen des Vermieters an den Mieter und die Verpflichtungen des Mieters gegenüber dem Vermieter sofort fällig.
Artikel 14 – Kaution
- Der Mieter zahlt eine Kaution. Die Kaution in Höhe von 500,00 EUR, wie im Vertrag festgelegt, ist bei der Anzahlung der Buchung zu zahlen.
- Aus dieser Kaution wird der Vermieter jeden Betrag abziehen, wenn der Mieter, seine Mitmieter, Besucher oder mitgebrachte Haustiere Schäden am Haus, am Inventar und/oder an der Umgebung verursacht haben oder wenn die Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt wurden.
- Der erwartete Abreisezeitpunkt muss dem Vermieter rechtzeitig vom Mieter mitgeteilt werden.
- Die Kaution wird vom Vermieter innerhalb von zwei Wochen nach der Rückkehr an den Mieter zurückgezahlt.
- Das Ferienhaus muss am Ende des Aufenthalts vom Mieter sauber und „besenrein“ übergeben werden, wie in Artikel 7 dieser allgemeinen Bedingungen beschrieben. Geschirr und Zubehör müssen sauber zurück in die Schränke gestellt werden. Umgestellte Möbel müssen wieder an ihren ursprünglichen Platz zurückgestellt werden. Schäden, Mängel oder Verluste müssen dem Vermieter sofort gemeldet werden.
- Die Endkontrolle der Schäden erfolgt nach der Abreise des Mieters. Der Vermieter ist berechtigt, Schäden, die nach dem Verlassen der Mietsache durch den Mieter festgestellt werden, dennoch vom Mieter zu fordern.
Artikel 15 – Inventar
- Der Mieter ist verpflichtet, die in der Mietsache vorhandenen Gegenstände und die Mietsache selbst wie ein guter Mieter zu behandeln.
- Zu Beginn des Vertrages wird eine Inventarliste in der Mietsache vorhanden sein. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende der Mietperiode gemäß dieser Inventarliste zu hinterlassen.
- Abgesehen von Fällen normalen Gebrauchs und normaler Abnutzung ist der Mieter verantwortlich für Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Gegenständen, die auf der Inventarliste stehen oder sich in, um oder in der Nähe der Mietsache befinden.
- Wenn das Inventar nicht vollständig ist, ist der Vermieter berechtigt, (einen Teil) der Kaution einzubehalten.
Artikel 16 – Beschwerden
- Fehlen Gegenstände in der Mietsache oder hat der Mieter Beschwerden im Zusammenhang mit dem Vertrag, muss der Mieter dies unverzüglich – jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft oder Entdeckung des Mangels – dem Vermieter melden.
- Wird eine Beschwerde nicht innerhalb der in den vorstehenden Absätzen genannten Fristen dem Vermieter gemeldet, gilt die Dienstleistung als vertragsgemäß und funktionsfähig.
- Beschwerden heben die Zahlungsverpflichtung des Mieters nicht auf, wenn der Mieter in Ausübung seines Berufs oder Geschäfts handelt.
Artikel 17 – Übertragung
Rechte und Pflichten des Mieters aus diesem Vertrag können ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als eine Bestimmung mit dinglicher Wirkung gemäß Artikel 3:83 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Artikel 18 – Exklusivität
Während der Vertragslaufzeit gewährt der Mieter dem Vermieter das ausschließliche Recht zur Ausführung des zugewiesenen Vertrages.
Artikel 19 – Anwendbares Recht
- Verträge zwischen Vermieter und Mieter unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
- Wird der Mieter als Verbraucher angesehen, auf den ein anderes Recht anwendbar ist, gelten die zwingenden Bestimmungen dieses Rechts für ihn. Andernfalls gilt niederländisches Recht.
- Streitigkeiten zwischen den Parteien werden so weit wie möglich durch Verhandlungen gelöst. Alle Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter werden ausschließlich vom zuständigen Gericht im Bezirk des Vermieters entschieden.
Artikel 20 – Fortbestehen
Die Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen und des Vertrages, die nach Vertragsende in Kraft bleiben sollen, bleiben nach Vertragsende in Kraft.
Artikel 21 – Änderung oder Ergänzung
- Der Vermieter ist berechtigt, diese allgemeinen Bedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall wird der Vermieter den Mieter rechtzeitig über die Änderungen oder Ergänzungen informieren.
- Zwischen dieser Mitteilung und dem Inkrafttreten der geänderten oder ergänzten Bedingungen liegen mindestens 30 Tage.
- Wenn die Änderung dem Vermieter das Recht gibt, eine wesentlich von der zugesagten Leistung abweichende Leistung zu erbringen, hat der Mieter das Recht, die geänderten Bedingungen abzulehnen oder den Vertrag aufzulösen.